Das Recht auf seiner Seite zu haben, ist manchmal zu wenig
Die Wiener Berufsdetektive erbringen den Beweis
Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes/Berufsdetektive ist per Gesetz durch die Gewerbeordnung geregelt. Nach diesen Bestimmungen liegt ein reglementiertes Gewerbe vor. Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes setzt eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraus. Neben den allgemeinen Bedingungen der selbständigen Gewerbeausübung sind für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte Befähigungsnachweis (fachliche und rechtliche Qualifikation) und eine besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgeschrieben und durch die Behörden zu prüfen.
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